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Historischer Moment am 21.09.2020

Am 21.09.2020 findet die erste konstituierende Sitzung des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW statt. Dieses Datum ist ein historischer Moment, weil Jahrzehnte hat die Profession Pflege auf eine Selbstverwaltung gewartet.


Die Chance eine Stimme für die Pflege zu bekommen, und nicht fremdbestimmt zu sein.


Ziele im Klartext!


Das Hauptziel einer Kammer für Pflegeberufe ist die Sicherstellung einer sachgerechten professionellen Pflege für Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Förderung des gesundheitlichen Wohls der Bevölkerung ist eine hoheitliche Aufgabe. Zur Sicherstellung kann der Staat diese Aufgabe an eine parteipolitisch- und interessenunabhängige Kammer delegieren.

Die Ziele im Einzelnen sind:

  • Förderung der Qualitätssicherung in der Pflege,

  • Nutzung pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse,

  • Erhöhung der Transparenz im Berufsgeschehen,

  • Förderung der Identifizierung der Kammermitglieder mit ihrem Beruf,

  • Leistungsdarstellung der Pflegeberufe in unserer Gesellschaft.

Kammern haben die Aufgabe im Rahmen des Gesetzes die beruflichen Belange ihrer Angehörigen unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit wahrzunehmen.


Aufgaben im Klartext!


  • Verankerung und Durchsetzung einer einheitlichen Berufsethik und Berufsordnung,

  • Registrierung aller Angehörigen der Pflegeberufe sowie Vergabe von Lizenzen,

  • Förderung, Überwachung und Anerkennung der beruflichen Fort- und Weiterbildung, Abnahme von Prüfungen,

  • Regelung der Gutachtertätigkeit und Benennung von Sachverständigen,

  • Schiedstellentätigkeit zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen den Mitgliedern oder diesen und Dritten ergeben,

  • Disziplinierung und Sanktionierung bei Missachtung der Berufsethik und der Berufsordnung,

  • Information der Kammermitglieder,

  • Erhebung und Auswertung berufsrelevanter Daten,

  • Beratung des Gesetzgebers, Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren und Kooperation mit der öffentlichen Verwaltung,

  • Kooperation und Kontaktpflege mit anderen nationalen und internationalen Institutionen im Gesundheitsdienst

Vorteile für Patienten!


  • Pflege nach aktuellem Stand der Wissenschaft

  • Schutz vor unsachgemäßer Pflege

  • Engagiertes Pflegeteam

  • Interdisziplinäre Versorgung

Vorteile für Pflegende


  • Autonomie in der Verwaltung der Pflege

  • Verbesserung der Pflegequalität aufgrund aktueller, wissenschaftlicher Erkenntnisse

  • Interessenvertretung gegenüber der Politik

  • Identifizierung der Mitglieder in ihrem Beruf

  • Zufriedenheit und Motivation

  • Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe


Eine Pflegekammer mit voraussichtlich 200.000 Mitgliedern bekommt eine Stimme, die die Politik nicht mehr überhören kann! Pflege kann mitsprechen und auf Missstände und fehlende Rahmenbedingungen aufmerksam machen.


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