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Pflegekammer NRW - Pflege gemeinsam gestalten

Nachdem sich in einer repräsentativen Umfrage Ende des Jahres 2018 mit insgesamt 79 Prozent eine deutliche Mehrheit der befragten Pflegefachkräfte für eine Pflegekammer als Interessenvertretung ausgesprochen hatte, wurde mit dem Gesetzgebungsverfahren für die Errichtung der Pflegekammer Anfang des Jahres 2019 begonnen.

Nach Abstimmungen innerhalb der Landesregierung und einer umfangreichen Anhörung der Verbände und aller beteiligter Stellen, wurde der Gesetzentwurf Ende 2019 in den Landtag eingebracht, dort beraten und schließlich verabschiedet. Die zugrundeliegenden Dokumente finden Sie hier.

Die konsolidierte Fassung des Heilberufsgesetzes mit den einschlägigen Regelungen zur Errichtung der Pflegekammer wird nach deren Veröffentlichung hier eingestellt.

Wie geht es weiter?


Das Ministerium wird aus dem Kreis der Berufsangehörigen, die von Fachverbänden und Gewerkschaften vorgeschlagen werden, 20 Mitglieder und 20 stellvertretende Personen in den Errichtungsausschuss bestellen. Dabei sind Frauen sowie Pflegefachkräfte aus dem Bereich der ambulanten sowie stationären Altenpflege angemessen zu berücksichtigen.

Der Errichtungsausschuss hat die Aufgabe, die Pflegekammer als moderne Selbstverwaltungsbehörde und berufsfachliche Interessenvertretung der Pflege aufzubauen. Dazu gehört neben der Auswahl geeigneter Räumlichkeiten und deren Ausstattung auch der Aufbau einer Geschäftsstelle und die Beschaffung einer leistungsfähigen IT-Ausstattung sowie die Erarbeitung der wichtigsten Satzungen.

Der Errichtungsausschuss kann auf die Vorarbeit eines Pflegefachlichen Beirats, der das Ministerium in den letzten Monaten beraten hat, zurückgreifen und wird bei rechtlichen Fragestellungen vom Ministerium unterstützt. Die Landesregierung stellt für den Aufbau der Pflegekammer zudem insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung, damit diese schuldenfrei starten kann.

Wichtige Aufgaben des Errichtungsausschusses sind die Registrierung der Kammermitglieder und die Vorbereitung der ersten Kammerversammlung im Jahr 2022. Der Errichtungsausschuss nimmt bis zum ersten Zusammentritt der gewählten Kammerversammlung deren Aufgaben und Befugnisse wahr, soweit dies erforderlich ist.

Erst die Kammerversammlung als demokratisch gewählte Vertretung aller Pflegefachkräfte wird die Satzungen verabschieden, die unmittelbar die Pflegeprofession betreffen. Dazu gehören beispielsweise der Erlass einer Berufsordnung sowie Fort- und Weiterbildungsordnungen.


Quelle: https://www.mags.nrw/pflegekammer

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